AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Gerersdorf-Sulz auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 



Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Gerersdorf-Sulz gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

 

Elektronische Signaturprüfung
https://www.signaturpruefung.gv.at
 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:  
https://www.signaturpruefung.gv.at


Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Mustergemeinde 
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.


Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch (Original):  Gemeindeamt Gerersdorf-Sulz, Hauptplatz 1, 7542 Gerersdorf bei Güssing
Email:  post@gerersdorf-sulz.bgld.gv.at 

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