GEFLÜGELPEST: AUFHEBUNG DER STALLPFLICHT

Veröffentlicht am: 24.03.2025

Im Anhang die Information betreffen Aufhebung der Stallpflicht.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung des Landes Burgenland unter +43 57 600-3124


Aufhebung der Stallpflicht.pdf