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3. Oktober 2022

Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Anträge für das Wintersemester können im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 15.02.2023 beim Gemeindeamt gestellt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: 1. Studienbestätigung als ordentliche/r Hörerin/Hörer 2. Fahrkarte 3. Zahlungsbeleg im Original Nähere Informationen finden Sie im beigefügten Link.